Rechtssatz
Was auf Grund einer nach § 47 AO unzulässigen Abmachung und auf Grund eines hierüber ergangenen Wechselzahlungsauftrages geleistet wurde, kann trotz Versäumung der Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag zurückgefordert werden.Was auf Grund einer nach Paragraph 47, AO unzulässigen Abmachung und auf Grund eines hierüber ergangenen Wechselzahlungsauftrages geleistet wurde, kann trotz Versäumung der Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag zurückgefordert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0051921Dokumentnummer
JJR_19250417_OGH0002_0010OB00305_2500000_001