RS OGH 1925/4/17 1Ob305/25

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Veröffentlicht am 17.04.1925
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Norm

AO §47
  1. AO § 47 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010

Rechtssatz

Was auf Grund einer nach § 47 AO unzulässigen Abmachung und auf Grund eines hierüber ergangenen Wechselzahlungsauftrages geleistet wurde, kann trotz Versäumung der Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag zurückgefordert werden.Was auf Grund einer nach Paragraph 47, AO unzulässigen Abmachung und auf Grund eines hierüber ergangenen Wechselzahlungsauftrages geleistet wurde, kann trotz Versäumung der Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag zurückgefordert werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 305/25
    Entscheidungstext OGH 17.04.1925 1 Ob 305/25
    Veröff: SZ 7/140

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0051921

Dokumentnummer

JJR_19250417_OGH0002_0010OB00305_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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