Norm
GmbHG §41Rechtssatz
Ein deutlich kundgegebener Widerspruch eines Gesellschafters einer GmbH gegen einen Generalversammlungsbeschluß berechtigt ihn zur Nichtigkeitsklage auch dann, wenn die Protokollierung des Widerspruches unterblieben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0060198Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009