Norm
ABGB §521 FRechtssatz
Wer beim Verkaufe eines Hauses das mit seinem Wissen darauf lastende, wenngleich nicht verbücherte Wohnungsrecht auf den Käufer nicht überbindet, haftet dem Wohnungsberechtigten für Ersatz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0011894Dokumentnummer
JJR_19250707_OGH0002_0010OB00597_2500000_001