Norm
ABGB §45Rechtssatz
Eine aus dem Grunde der Nichtzuhaltung eines Eheversprechens übernommene Verpflichtung zur Zahlung einer Abfertigung und eines Unterhaltes ist weder eine Schenkung, noch verstößt sie gegen die guten Sitten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0009371Dokumentnummer
JJR_19251006_OGH0002_0010OB00826_2500000_001