RS OGH 1925/10/13 1Ob638/25

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Veröffentlicht am 13.10.1925
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Norm

AO §11
AO §21

Rechtssatz

Der gegen den Ausgleichsschuldner bestehende Anspruch auf Zurückstellung der ihm in Verwahrung gegebenen Wertpapiere oder auf Übergabe gleichartiger Wertpapiere wird dadurch nicht berührt, daß der Gläubiger von dem Rechte auf Ersatzaussonderung nach § 21 Abs 2 AO keinen Gebrauch gemacht hat.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 638/25
    Entscheidungstext OGH 13.10.1925 1 Ob 638/25
    Veröff: SZ 7/316

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0051517

Dokumentnummer

JJR_19251013_OGH0002_0010OB00638_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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