RS OGH 2018/10/25 1Ob922/25, 6Ob189/18i

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Veröffentlicht am 10.11.1925
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Norm

JN §1 DVb1bb
USchG 1960 §4
USchG 1985 §1

Rechtssatz

(Vor USchG 1960) Der im § 2 USchG gegen den Dritten als Bürgen und Zahler gegebene Anspruch auf Leistung des Unterhaltes ist im ordentlichen Rechtswege geltend zu machen.(Vor USchG 1960) Der im Paragraph 2, USchG gegen den Dritten als Bürgen und Zahler gegebene Anspruch auf Leistung des Unterhaltes ist im ordentlichen Rechtswege geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0046035

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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