RS OGH 2014/10/21 1Ob931/25, 5Ob723/81, 3Ob509/83, 1Ob678/84, 3Ob560/94, 10Ob62/11g, 10Ob52/14s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1925
beobachten
merken

Norm

MG §1 Abs2 Z1 B1

Rechtssatz

Der Vermieter kann sich auf § 1 Abs 2 Z 1 MG nicht berufen, wenn die betreffenden baulichen Veränderungen mit seiner Zustimmung vom Mieter auf dessen Kosten vorgenommen wurden.Der Vermieter kann sich auf Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, MG nicht berufen, wenn die betreffenden baulichen Veränderungen mit seiner Zustimmung vom Mieter auf dessen Kosten vorgenommen wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0067154

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten