Norm
MG §1 Abs2 Z1 B1Rechtssatz
Der Vermieter kann sich auf § 1 Abs 2 Z 1 MG nicht berufen, wenn die betreffenden baulichen Veränderungen mit seiner Zustimmung vom Mieter auf dessen Kosten vorgenommen wurden.Der Vermieter kann sich auf Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, MG nicht berufen, wenn die betreffenden baulichen Veränderungen mit seiner Zustimmung vom Mieter auf dessen Kosten vorgenommen wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0067154Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.03.2017