RS OGH 2018/5/29 1Ob953/25, 1Ob80/18y

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Veröffentlicht am 18.11.1925
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Rechtssatz

Gegen den über einen Antrag nach § 82 Abs 1 ZPO ergehenden Beschluß findet ein Rechtsmittel nicht statt.Gegen den über einen Antrag nach Paragraph 82, Absatz eins, ZPO ergehenden Beschluß findet ein Rechtsmittel nicht statt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0036577

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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