Norm
ZPO §82Rechtssatz
Gegen den über einen Antrag nach § 82 Abs 1 ZPO ergehenden Beschluß findet ein Rechtsmittel nicht statt.Gegen den über einen Antrag nach Paragraph 82, Absatz eins, ZPO ergehenden Beschluß findet ein Rechtsmittel nicht statt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0036577Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.07.2018