Norm
ABGB §970Rechtssatz
Haftung des Besitzers eines Sanatoriums für Gegenstände, die von einem Gast im Garten des Sanatoriums verloren, dort von einem Angestellten gefunden und dem Portier übergeben wurden, dem sie in der Folge abhanden kamen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0025569Dokumentnummer
JJR_19260210_OGH0002_0010OB00096_2600000_001