RS OGH 1926/2/23 1Ob123/26, 6Ob820/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1926
beobachten
merken

Norm

ABGB §908 I
ABGB §1336 B
ABGB §1336 C

Rechtssatz

Angeld oder Vertragsstrafe? Unwirksamkeit der Vereinbarung wegen Unverhältnismäßigkeit des Betrages.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 123/26
    Entscheidungstext OGH 23.02.1926 1 Ob 123/26
    Veröff: SZ 8/61
  • 6 Ob 820/80
    Entscheidungstext OGH 30.03.1981 6 Ob 820/80
    Vgl auch; Beisatz: Zwischen Angeld und Konventionalstrafe besteht insoferne ein Unterschied, als jenes tatsächlich gegeben, dieses aber nur versprochen wird. Unrichtig ist aber ein Unterschied bestehe auch darin, daß das Angeld bei jeder (auch unverschuldeter) Nichterfüllung verfalle, während die Konventionalstrafe in der Regel nur bei Verschulden zu bezahlen sei. Denn auch die Rechtsfolgen des § 908 ABGB treten nur bei verschuldeter Nichterfüllung ein. (T1) Veröff: SZ 54/46

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0017685

Dokumentnummer

JJR_19260223_OGH0002_0010OB00123_2600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten