Norm
EO §37 AiRechtssatz
Zur Erhebung der Widerspruchsklage nach § 37 EO gegen die auf einen Ausflgungsanspruch geführte Exekution berechtigt ein dingliches Recht an den den Gegenstand dieses Anspruches bildenden Sachen.Zur Erhebung der Widerspruchsklage nach Paragraph 37, EO gegen die auf einen Ausflgungsanspruch geführte Exekution berechtigt ein dingliches Recht an den den Gegenstand dieses Anspruches bildenden Sachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0000964Dokumentnummer
JJR_19260420_OGH0002_0010OB00335_2600000_001