Norm
EO §1 Z16 IDRechtssatz
Die Schiedsrichter sind nicht befugt, im Schiedsspruch über die Kosten des Schiedsgerichtes zu erkennen. Ein dahin gehender Ausspruch des Schiedsgerichtes bildet keinen Exekutionstitel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0000240Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011