Norm
ABGB §1197Rechtssatz
Es besteht nach bürgerlichem Rechte keine rechtliche Unmöglichkeit oder Unerlaubtheit, in einem Gesellschaftsvertrage den Verlust für einen Teilhaber auszuschließen oder ihm ein Mindesterträgnis zu gewährleisten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0026033Dokumentnummer
JJR_19260608_OGH0002_0030OB00443_2600000_001