RS OGH 1926/6/8 3Ob443/26

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.1926
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Norm

ABGB §1197

Rechtssatz

Es besteht nach bürgerlichem Rechte keine rechtliche Unmöglichkeit oder Unerlaubtheit, in einem Gesellschaftsvertrage den Verlust für einen Teilhaber auszuschließen oder ihm ein Mindesterträgnis zu gewährleisten.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 443/26
    Entscheidungstext OGH 08.06.1926 3 Ob 443/26
    Veröff: SZ 8/191

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0026033

Dokumentnummer

JJR_19260608_OGH0002_0030OB00443_2600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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