Norm
ABGB §1117Rechtssatz
Der Pächter eines Unternehmens ist zum Rücktritte vom Pachtvertrage berechtigt, wenn ihm bei dessen Abschluß vom Verpächter verschwiegen wurde, daß die Maschinen vorher einem Dritten verpfändet worden waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0021244Dokumentnummer
JJR_19260615_OGH0002_0010OB00418_2600000_001