RS OGH 1926/7/12 2Ob536/26, 8Ob363/64

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Veröffentlicht am 12.07.1926
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Norm

StPO 1960 §378

Rechtssatz

Wenn das Strafgericht gemäß § 378 StPO ausgesprochen hat, daß die Rechtmäßigkeit des Besitzes des Beschuldigten an beschlagnahmten Gegenständen nicht glaubwürdig ist, so genügt für die Klage des Beschuldigten gegen den Bundesschatz auf Herausgabe dieser Gegenstände der Beweis der Glaubwürdigkeit der Rechtmäßigkeit seines Besitzes.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 536/26
    Entscheidungstext OGH 12.07.1926 2 Ob 536/26
    Veröff: SZ 8/223
  • 8 Ob 363/64
    Entscheidungstext OGH 02.02.1965 8 Ob 363/64

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0101209

Dokumentnummer

JJR_19260712_OGH0002_0020OB00536_2600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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