Norm
AO §47Rechtssatz
Die Ausstellung und Hingabe eines Wechsels durch den Ausgleichsbürgen an einen Ausgleichsgläubiger zur Sicherstellung der Ausgleichsquote ist eine nach § 47 AO unzulässige Sonderbegünstigung. Eine solche berechtigt zwar zur Rückforderung des hingegebenen Wechsels, läßt aber den Ausgleich und die in diesem festgesetzten Zahlungsverpflichtungen unberührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0051924Dokumentnummer
JJR_19260802_OGH0002_0010OB00651_2600000_002