RS OGH 1926/8/2 1Ob651/26

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Veröffentlicht am 02.08.1926
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Norm

AO §47

Rechtssatz

Die Ausstellung und Hingabe eines Wechsels durch den Ausgleichsbürgen an einen Ausgleichsgläubiger zur Sicherstellung der Ausgleichsquote ist eine nach § 47 AO unzulässige Sonderbegünstigung. Eine solche berechtigt zwar zur Rückforderung des hingegebenen Wechsels, läßt aber den Ausgleich und die in diesem festgesetzten Zahlungsverpflichtungen unberührt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 651/26
    Entscheidungstext OGH 02.08.1926 1 Ob 651/26
    Veröff: SZ 8/232

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0051924

Dokumentnummer

JJR_19260802_OGH0002_0010OB00651_2600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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