Norm
ABGB §964Rechtssatz
Umfang der Haftung eines Verwahrers, von dem dem Hinterleger bekannt ist, daß ihn seine Beschäftigung an der gehörigen Beaufsichtigung der übernommenen Sachen hindert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0025527Dokumentnummer
JJR_19261012_OGH0002_0030OB00734_2600000_001