Norm
ABGB §521 ERechtssatz
Wurde das Wohnungsrecht als ein Teil des lebenslänglichen Unterhaltes des Auszüglers vereinbart, steht dessen Kindern kein Recht auf diese Wohnung des Vaters zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0015002Dokumentnummer
JJR_19261228_OGH0002_0020OB01025_2600000_001