RS OGH 1927/2/2 1Ob80/27

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Veröffentlicht am 02.02.1927
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Rechtssatz

Das im § 34 AngG aufgestellte Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung gilt nicht für Ansprüche des am Gewinne beteiligten Angestellten auf Rechnungslegung.Das im Paragraph 34, AngG aufgestellte Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung gilt nicht für Ansprüche des am Gewinne beteiligten Angestellten auf Rechnungslegung.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 80/27
    Entscheidungstext OGH 02.02.1927 1 Ob 80/27
    Veröff: SZ 9/48

Schlagworte

SW: commis interesse, Gewinnbeteiligung, Umsatzbeteiligung, Beteiligung, Ersatzanspruch, Ersatzansprüche, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Präklusion, Präklusivfrist, Ausschluß, Fallfrist, Verfall, Frist, vorzeitiger Austritt, Entlassung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0029898

Dokumentnummer

JJR_19270202_OGH0002_0010OB00080_2700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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