Norm
ABGB §166 DbRechtssatz
Die subsidiäre Unterhaltspflicht der Mutter des außerehelichen Kindes kann schon eintreten, wenn die Vaterschaft noch nicht festgestellt und über den Bestand und den Umfang der Unterhaltspflicht des Vaters noch nicht entschieden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0048472Dokumentnummer
JJR_19270222_OGH0002_0020OB00166_2700000_001