Vgl; Beisatz: Auf Grund der Bestellungsurkunde steht hier das einverleibte Veräußerungsverbot der beantragten zwangsweisen Pfandrechtsbegründung nicht entgegen. (T1)
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 05.03.2024 1 Ob 201/23z
Beisatz: Dieses schließt die Begründung eines dinglichen Nutzungsrechts an der Liegenschaft oder an einem Liegenschaftsanteil aus, wenn die Verbotsberechtigte nicht zustimmt. (T3)