Norm
EO §294 BRechtssatz
Gegen einen Gastwirt kann nicht gemäß § 294 EO Exekution auf dessen Anspruch gegen den Kellner auf Ausfolgung der erst einzuhebenden Tageslosung geführt werden.Gegen einen Gastwirt kann nicht gemäß Paragraph 294, EO Exekution auf dessen Anspruch gegen den Kellner auf Ausfolgung der erst einzuhebenden Tageslosung geführt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0004033Dokumentnummer
JJR_19270308_OGH0002_0020OB00170_2700000_001