Rechtssatz
Gegen die Entscheidung der zweiten Instanz über die Kostenersatzpflicht des Entmündigten gegenüber dem von ihm bestellten Rechtsvertreter ist der Revisionsrekurs ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0017316Dokumentnummer
JJR_19270920_OGH0002_0030OB00890_2700000_001