Norm
ABGB §297aRechtssatz
Die im § 297 a ABGB vorgesehene bücherliche Anmerkung hat nicht rechtsbegründende Bedeutung. Maschinen, die Zubehör einer Liegenschaft sind, können Gegenstand einer Sicherungsübereignung sein, wenn sie gleichzeitig mit der Veräußerung aus der die Zubehöreigenschaft begründenden Verbindung losgelöst werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0009961Dokumentnummer
JJR_19270921_OGH0002_0020OB00861_2700000_001