RS OGH 1927/9/21 2Ob861/27

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Veröffentlicht am 21.09.1927
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Norm

ABGB §297a

Rechtssatz

Die im § 297 a ABGB vorgesehene bücherliche Anmerkung hat nicht rechtsbegründende Bedeutung. Maschinen, die Zubehör einer Liegenschaft sind, können Gegenstand einer Sicherungsübereignung sein, wenn sie gleichzeitig mit der Veräußerung aus der die Zubehöreigenschaft begründenden Verbindung losgelöst werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 861/27
    Entscheidungstext OGH 21.09.1927 2 Ob 861/27
    SZ 9/279

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0009961

Dokumentnummer

JJR_19270921_OGH0002_0020OB00861_2700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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