Rechtssatz
Die Zulässigkeit der Erlassung einer vor oder gleichzeitig mit einer Besitzstörungsklage beantragten einstweiligen Verfügung beurteilt sich nach den Bestimmungen der EO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0041622Dokumentnummer
JJR_19270927_OGH0002_0010OB00958_2700000_001