Norm
AktG §125Rechtssatz
(Zum AHGB und zum AktReg) Die Minderheit kann gemäß § 50 Abs 3 AktReg die Vertagung der Generalversammlung, betreffend die Beschlußfassung über die Bilanz, unbedingt verlangen; sie muß aber, wenn zu den Bemängelungen in der Generalversammlung Aufklärungen erteilt wurden, deutlich erklären, daß sie sich damit nicht zufrieden geben will.(Zum AHGB und zum AktReg) Die Minderheit kann gemäß Paragraph 50, Absatz 3, AktReg die Vertagung der Generalversammlung, betreffend die Beschlußfassung über die Bilanz, unbedingt verlangen; sie muß aber, wenn zu den Bemängelungen in der Generalversammlung Aufklärungen erteilt wurden, deutlich erklären, daß sie sich damit nicht zufrieden geben will.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0049430Dokumentnummer
JJR_19271004_OGH0002_0020OB00831_2700000_002