Norm
ZPO §560 ARechtssatz
Eine Widerspruchsklage (§ 37 EO) gegen eine Exekution zur Räumung einer Wohnung ist keine Bestandsache.Eine Widerspruchsklage (Paragraph 37, EO) gegen eine Exekution zur Räumung einer Wohnung ist keine Bestandsache.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0044766Dokumentnummer
JJR_19271011_OGH0002_0010OB00998_2700000_001