RS OGH 1927/12/20 1Ob1286/27

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Veröffentlicht am 20.12.1927
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Norm

EO §129

Rechtssatz

Unzulässigkeit der Zwangsverwaltung zur Befriedigung zu dem Zwecke, um die Liegenschaft in einem verkaufsfähigen Zustande zu erhalten. Wenn die Erträgnisse nur den Aufwand für die Erhaltung des Wertes decken, ist eine Befriedigung des betreibenden Gläubigers nicht zu erwarten.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 1286/27
    Entscheidungstext OGH 20.12.1927 1 Ob 1286/27
    SZ 9/263

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0002659

Dokumentnummer

JJR_19271220_OGH0002_0010OB01286_2700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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