Norm
EO §37 AbRechtssatz
Beweist der Widerspruchskläger sein Miteigentumsrecht zu ideellen Anteilen an einer in Exekution gezogenen Sache, ist im Urteil die Exekution nur in Ansehung dieser Anteile für unzulässig zu erklären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0000739Im RIS seit
29.12.1927Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023