Norm
AnfO §1Rechtssatz
Die Anfechtungsklage nach § 1 AnfO ist weder eine Feststellungsklage noch eine Gestaltungsklage, sondern eine Leistungsklage.Die Anfechtungsklage nach Paragraph eins, AnfO ist weder eine Feststellungsklage noch eine Gestaltungsklage, sondern eine Leistungsklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0050448Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.08.2023