RS OGH 1928/2/7 3Ob92/28

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Veröffentlicht am 07.02.1928
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Norm

ABGB §1189

Rechtssatz

Besteht eine Gesellschaft nur aus zwei Personen, so kann der Austritt eines Gesellschafters vom anderen deshalb, weil der erste eine Nachschußleistung verweigert, nicht gefordert werden, bevor das Gericht im Außerstreitverfahren entschieden hat, ob eine Nachschußleistung wirtschaftlich notwendig ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 92/28
    Entscheidungstext OGH 07.02.1928 3 Ob 92/28
    Veröff: SZ 10/23

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0026150

Dokumentnummer

JJR_19280207_OGH0002_0030OB00092_2800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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