RS OGH 1928/3/19 Os162/28, 13Os145/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1928
beobachten
merken

Norm

StPO §287

Rechtssatz

Der Umstand, daß dem Angeklagten die Verständigung von dem Gerichtstage nicht zugestellt werden konnte, weil er unbekannten Aufenthaltes ist, steht der Durchführung der Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerde nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • Os 162/28
    Entscheidungstext OGH 19.03.1928 Os 162/28
    Veröff: SSt VIII/43
  • 13 Os 145/80
    Entscheidungstext OGH 18.12.1980 13 Os 145/80
    Vgl auch; Beisatz: Durchführung des Gerichtstages über die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft in Abwesenheit des nicht verständigten, durch einen gemäß § 41 Abs 2 StPO beigegebenen - zwar geladenen, aber ebenfalls ausgebliebenen - Verteidiger vertretenen Angeklagten. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0100166

Dokumentnummer

JJR_19280319_OGH0002_0000OS00162_2800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten