Norm
ABGB §141 IBRechtssatz
Das bereits erloschene Recht des Kindes auf Unterhalt lebt wieder auf, wenn die wirtschaftliche Lage dem Kinde es nicht gestattet, seine Arbeitskraft auszunützen. Die Arbeitslosenunterstützung des Kindes schließt die Unterhaltsverpflichtung des Vaters nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0047701Dokumentnummer
JJR_19280412_OGH0002_0040OB00037_2800000_001