RS OGH 1928/4/12 4Ob37/28

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Veröffentlicht am 12.04.1928
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Norm

ABGB §141 IB

Rechtssatz

Das bereits erloschene Recht des Kindes auf Unterhalt lebt wieder auf, wenn die wirtschaftliche Lage dem Kinde es nicht gestattet, seine Arbeitskraft auszunützen. Die Arbeitslosenunterstützung des Kindes schließt die Unterhaltsverpflichtung des Vaters nicht aus.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 37/28
    Entscheidungstext OGH 12.04.1928 4 Ob 37/28
    Veröff: SZ 10/113

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0047701

Dokumentnummer

JJR_19280412_OGH0002_0040OB00037_2800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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