Rechtssatz
Der Ausgleichsgläubiger, der seine auf ausländische Währung lautende Forderung gemäß § 14 Abs 1 AO in eine solche in inländische Währung umgerechnet hat, kann die Bezahlung der Ausgleichsquote in inländischer Währung fordern.Der Ausgleichsgläubiger, der seine auf ausländische Währung lautende Forderung gemäß Paragraph 14, Absatz eins, AO in eine solche in inländische Währung umgerechnet hat, kann die Bezahlung der Ausgleichsquote in inländischer Währung fordern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0051829Dokumentnummer
JJR_19280412_OGH0002_0010OB00358_2800000_001