Norm
ABGB §879 AIIaRechtssatz
Die Frage, ob ein Vertrag nichtig ist, ist nach dem Zeitpunkte seines Abschlusses und nach den in diesem Zeitpunkte geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0024917Im RIS seit
08.05.1928Zuletzt aktualisiert am
02.04.2026