RS OGH 2026/2/25 2Ob365/28; 17Ob3/25b

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Veröffentlicht am 08.05.1928
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Norm

ABGB §879 AIIa
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992

Rechtssatz

Die Frage, ob ein Vertrag nichtig ist, ist nach dem Zeitpunkte seines Abschlusses und nach den in diesem Zeitpunkte geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0024917

Im RIS seit

08.05.1928

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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