RS OGH 1928/6/27 2Ob538/28

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1928
beobachten
merken

Norm

AO §53
  1. AO § 53 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010

Rechtssatz

Die vor rechtskräftiger Bestätigung des Ausgleiches eingebrachte Klage ist unzulässig, wenn zur Zeit der Urteilsfällung erster Instanz die Bestätigung erfolgt ist. (Kläger hatte nach § 53a AO bereits einen Titel).Die vor rechtskräftiger Bestätigung des Ausgleiches eingebrachte Klage ist unzulässig, wenn zur Zeit der Urteilsfällung erster Instanz die Bestätigung erfolgt ist. (Kläger hatte nach Paragraph 53 a, AO bereits einen Titel).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 538/28
    Entscheidungstext OGH 27.06.1928 2 Ob 538/28
    Veröff: SZ 10/192

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0051896

Dokumentnummer

JJR_19280627_OGH0002_0020OB00538_2800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten