Norm
AO §53Rechtssatz
Die vor rechtskräftiger Bestätigung des Ausgleiches eingebrachte Klage ist unzulässig, wenn zur Zeit der Urteilsfällung erster Instanz die Bestätigung erfolgt ist. (Kläger hatte nach § 53a AO bereits einen Titel).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0051896Dokumentnummer
JJR_19280627_OGH0002_0020OB00538_2800000_001