Norm
ZPO §575Rechtssatz
Ist die Exekutionsfähigkeit eines Räumungsvergleiches durch die Nichtzahlung einer Zinsrate bedingt, so beginnt die Frist des § 575 Abs 3 ZPO mit jeder neuerlichen Nichtzahlung neu zu laufen.Ist die Exekutionsfähigkeit eines Räumungsvergleiches durch die Nichtzahlung einer Zinsrate bedingt, so beginnt die Frist des Paragraph 575, Absatz 3, ZPO mit jeder neuerlichen Nichtzahlung neu zu laufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0044923Dokumentnummer
JJR_19280703_OGH0002_0010OB00599_2800000_001