RS OGH 1928/9/18 1Ob751/28

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Veröffentlicht am 18.09.1928
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Norm

ZPO §150

Rechtssatz

Hat der Vermieter trotz Kenntnis des vom rechtskräftig gekündigten Mieter eingebrachten Ansuchens um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einbringung der Einwendungen gegen die Kündigung die Räumungsexekution durchgeführt und den Mietgegenstand weiter vermietet, so muß er die Wohnung dem gekündigten Mieter sofort wieder übergeben, wenn diesem die Wiedereinsetzung bewilligt wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 751/28
    Entscheidungstext OGH 18.09.1928 1 Ob 751/28
    Veröff: SZ 10/221

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0036680

Dokumentnummer

JJR_19280918_OGH0002_0010OB00751_2800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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