Norm
ABGB §1497 IIIRechtssatz
Auch Klagen können nach § 89 Abs 2 GOG im telegraphischen Wege rechtzeitig mit Wirkung der Verjährungsunterbrechung eingebracht werden.Auch Klagen können nach Paragraph 89, Absatz 2, GOG im telegraphischen Wege rechtzeitig mit Wirkung der Verjährungsunterbrechung eingebracht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0034544Dokumentnummer
JJR_19281212_OGH0002_0040OB00420_2800000_001