RS OGH 1928/12/20 2Ob1129/28, 1Ob276/97p

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Veröffentlicht am 20.12.1928
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Norm

ABGB §888

Rechtssatz

Die gemeinsame Regelung des Unterhaltsanspruches der Ehegattin und der in ihrer Erziehung verbleibenden Kinder im Scheidungsvergleiche mit einem ungeteilten Gesamtbetrage schafft zwischen Mutter und Kindern kein Gemeinschaftsverhältnis nach § 888 ABGB.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 1129/28
    Entscheidungstext OGH 20.12.1928 2 Ob 1129/28
    Veröff: SZ 10/362
  • 1 Ob 276/97p
    Entscheidungstext OGH 14.10.1997 1 Ob 276/97p
    Vgl; Beisatz: Bei einer solchen Verpflichtung sind die §§ 888 f ABGB unanwendbar; der (einzelne) Unterhalt muß neu festgesetzt werden, weil der Titel unbestimmt und ihm nicht zu entnehmen ist, wieviel dem einzelnen Berechtigten gebührt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0024287

Dokumentnummer

JJR_19281220_OGH0002_0020OB01129_2800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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