Norm
ABGB §163 BRechtssatz
Die Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes kann gegen den armutshalber abgetanen Nachlaß des Vaters zuhanden eines Kurators erhoben werden. Ein Exekutionstitel auf Leistung des Unterhaltes ist Voraussetzung des Anfechtungsanspruches gegen Dritte auf Leistung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0048487Dokumentnummer
JJR_19290102_OGH0002_0010OB01112_2800000_001