Norm
UWG §7 CRechtssatz
Eine Warnung vor dem Gebrauche einer für den Warnenden registrierten Marke kann unter Umständen den Tatbestand nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erfüllen.Eine Warnung vor dem Gebrauche einer für den Warnenden registrierten Marke kann unter Umständen den Tatbestand nach Paragraph 7, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erfüllen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0079547Dokumentnummer
JJR_19290205_OGH0002_0040OB00001_2900000_001