RS OGH 1929/2/5 4Ob1/29

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Veröffentlicht am 05.02.1929
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Rechtssatz

Eine Warnung vor dem Gebrauche einer für den Warnenden registrierten Marke kann unter Umständen den Tatbestand nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erfüllen.Eine Warnung vor dem Gebrauche einer für den Warnenden registrierten Marke kann unter Umständen den Tatbestand nach Paragraph 7, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erfüllen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 1/29
    Entscheidungstext OGH 05.02.1929 4 Ob 1/29
    Veröff: SZ 11/29

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0079547

Dokumentnummer

JJR_19290205_OGH0002_0040OB00001_2900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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