Norm
EO §251 Z6Rechtssatz
Die Exekution wird unzulässig, wenn die Voraussetzungen des § 251 EO auch erst während ihrer Durchführung eintreten.Die Exekution wird unzulässig, wenn die Voraussetzungen des Paragraph 251, EO auch erst während ihrer Durchführung eintreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0003625Dokumentnummer
JJR_19290618_OGH0002_0030OB00524_2900000_001