Norm
TSchVG allgRechtssatz
Das KuratorenG vom 24.04.1874, RGBl Nr 49, schützt nur die aus den Teilschuldverschreibungen abgeleiteten Ansprüche, nicht aber Ansprüche, die außerdem noch auf einen anderen Verpflichtungsgrund gestützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0078139Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.04.2018