Norm
ABGB §784Rechtssatz
Der Noterbe kann vom Erben die Ablegung des Offenbarungseides verlangen. Der Eid ist nicht auf die Dauer der Verlassenschaftsabhandlung beschränkt und nicht an die Vermutung der Verheimlichung von Nachlaßvermögen geknüpft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0012915Dokumentnummer
JJR_19291022_OGH0002_0040OB00421_2900000_001