Norm
EO §38 AkRechtssatz
Die auf ein Versprechen, eine bestimmte Sache nicht in Exektuion zu ziehen, gegründete Klage auf Unzulässigkeit der Exekution ist keine Klage nach § 37 EO.Die auf ein Versprechen, eine bestimmte Sache nicht in Exektuion zu ziehen, gegründete Klage auf Unzulässigkeit der Exekution ist keine Klage nach Paragraph 37, EO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0000988Dokumentnummer
JJR_19291105_OGH0002_0020OB01017_2900000_001