RS OGH 1929/11/20 5Os1047/29

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Veröffentlicht am 20.11.1929
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Rechtssatz

Ein bezirksgerichtliches Urteil, das eine Unzuständigkeitserklärung nach dem § 261 StPO zum Gegenstande hat, läßt sich mit einer Schuldberufung nicht bekämpfen.Ein bezirksgerichtliches Urteil, das eine Unzuständigkeitserklärung nach dem Paragraph 261, StPO zum Gegenstande hat, läßt sich mit einer Schuldberufung nicht bekämpfen.

Entscheidungstexte

  • 5 Os 1047/29
    Entscheidungstext OGH 20.11.1929 5 Os 1047/29
    Veröff: SSt IX/103

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0098823

Dokumentnummer

JJR_19291120_OGH0002_0050OS01047_2900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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