RS OGH 2015/2/25 4Os465/29, 13Os139/14m

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Veröffentlicht am 15.01.1930
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Norm

StPO §290 Abs2 A
  1. StPO § 290 heute
  2. StPO § 290 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Wenn einer Nichtigkeitsbeschwerde zugunsten des Angeklagten stattgegeben und die zulässigerweise ergriffene Berufung des Staatsanwaltes auf diese Entscheidung verwiesen wird, gilt das Verbot der reformatio in pejus nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0100594

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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