Norm
GBG §14Rechtssatz
Der Einverleibung des Pfandrechtes für eine zwei Personen zustehende Forderung steht der Umstand nicht entgegen, daß sich aus dem Schuldschein nicht ergibt, ob die Forderung den Gläubiger je zur Hälfte oder zur ungeteilten Hand zustehe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0060451Dokumentnummer
JJR_19300211_OGH0002_0010OB00110_3000000_001