Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Die durch das Ausserkrafttreten des Exekutionstitels infolge Ablaufes der Frist des § 575 Abs. 3 ZPO. begründete Vermutung der stillschweigenden Fortsetzung des Bestandvertrages ist widerlegbar.Die durch das Ausserkrafttreten des Exekutionstitels infolge Ablaufes der Frist des Paragraph 575, Absatz 3, ZPO. begründete Vermutung der stillschweigenden Fortsetzung des Bestandvertrages ist widerlegbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0014358Dokumentnummer
JJR_19300212_OGH0002_0010OB00984_2900000_001